Unsere Bedingungen


Vor der Bewegungsjagd

  • Einweisung in das zu bejagende Gelände durch revierkundiges Personal
  • Beistellung von Jagdgastkarten für Hundeführer durch die jeweiligen Verantwortlichen
  • wir jagen nicht an Autobahnen, bei stark befahrenen Bundes- oder Landesstraßen nur mit einer behördlich genehmigten temporären Geschwindigkeitsbeschränkung 
  • Anmeldung der Bewegungsjagd bei der Behörde wenn durch den Jagdbetrieb die StVO betroffen ist (z.B.: temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung, Kennzeichnung "Achtung Jagdbetrieb" incl. Warnposten usw.)
  • Da Hunde Reviere überjagen können, sind die Nachbarreviere im Vorfeld zu verständigen
  • die Vorgehensweise bei Nachsuchen in benachbarte Reviere ist vor der Bewegungsjagd zu regeln (Wildfolge)

Während der Bewegungsjagd

  • Unsere Hundeführer schnallen ihre Hunde vom Stand, und erlegen nach Möglichkeit auch das während der Bewegungsjagd freigegebene Wild. Wenn dies nicht gewünscht ist siehe "Kosten"
  • unsere Bewegungsjagdgruppe steht nicht für reine Bewegungsjagden auf Rehwild zur Verfügung, Rehwild kann jedoch im Zuge einer Bewegungsjagd zum Beispiel auf Rotwild bis zum Schnallen der Hunde ohneweiters erlegt werden
  • keine Schussabgabe, wenn sich ein Hund im Gefährdungsbereich des Wildes befindet
  • Durch Hunde gestelltes, angeschweißtes Wild ist nur durch einen Hundeführer abzufangen, bzw. der Fangschuss anzutragen
  • Bei eventuellen Nachsuchen sollte der jeweilige Schütze zur Verfügung stehen, bzw. ein revierkundiger Jäger das Nachsuchengespann begleiten, alleine der Hundeführer entscheidet, ob und wann er den Hund schnallt.