Vor der Bewegungsjagd
- Einweisung in das zu bejagende Gelände durch revierkundiges Personal
- Beistellung von Jagdgastkarten für Hundeführer durch die jeweiligen Verantwortlichen
- wir jagen nicht an Autobahnen, bei stark befahrenen Bundes- oder Landesstraßen nur mit einer behördlich genehmigten temporären Geschwindigkeitsbeschränkung
- Anmeldung der Bewegungsjagd bei der Behörde wenn durch den Jagdbetrieb die StVO betroffen ist (z.B.: temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung, Kennzeichnung "Achtung Jagdbetrieb"
incl. Warnposten usw.)
- Da Hunde Reviere überjagen können, sind die Nachbarreviere im Vorfeld zu verständigen
- die Vorgehensweise bei Nachsuchen in benachbarte Reviere ist vor der Bewegungsjagd zu regeln (Wildfolge)
Während der Bewegungsjagd
- Unsere Hundeführer schnallen ihre Hunde vom Stand, und erlegen nach Möglichkeit auch das während der Bewegungsjagd freigegebene Wild. Wenn dies nicht gewünscht ist siehe "Kosten"
- unsere Bewegungsjagdgruppe steht nicht für reine Bewegungsjagden auf Rehwild zur Verfügung, Rehwild kann jedoch im Zuge einer Bewegungsjagd zum Beispiel auf Rotwild bis zum Schnallen der
Hunde ohneweiters erlegt werden
- keine Schussabgabe, wenn sich ein Hund im Gefährdungsbereich des Wildes befindet
- Durch Hunde gestelltes, angeschweißtes Wild ist nur durch einen Hundeführer abzufangen, bzw. der Fangschuss anzutragen
- Bei eventuellen Nachsuchen sollte der jeweilige Schütze zur Verfügung stehen, bzw. ein revierkundiger Jäger das Nachsuchengespann begleiten, alleine der Hundeführer entscheidet, ob und wann
er den Hund schnallt.